Neuerungen

Hier finden Sie aus Sicht des Ausbildungsbetriebes eine Übersicht der Neuerungen in Bezug auf die Bildungsverordnung.

 

Anpassung
Lerndauer

Lernort-
kooperation

Standort-
bestimmung

Neue
Lernmedien

Neue BiVo

 

Neuer BiPla

 

Handlungs-
kompetenzen

QV-Struktur

 

}

Anpassung Lerndauer

Im Rahmen der Revisionen wurde die Lehrdauer für die drei Berufe Sanitärinstallateur/-in EFZ, Heizungsinstallateur/-in EFZ und Spengler/-in EFZ von drei auf vier Jahre verlängert.

Lernortkooperation (LOK)

Zusammenarbeit der drei Lernorte

Koordination und Kooperation der Lernorte (bezüglich Inhalten, Arbeitsmethoden, Zeitplanung, Gepflogenheiten des Berufs) sind eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen der beruflichen Grundbildung. Die Lernenden sollen während der gesamten Ausbildung darin unterstützt werden, Theorie und Praxis miteinander in Beziehung zu bringen. Es ist deshalb zentral, dass die Lernorte zusammenarbeiten und die Handlungskompetenzen gemeinsam vermitteln. Jeder Lernort leistet seinen Beitrag unter Einbezug der Beiträge der anderen Lernorte. Durch gute Zusammenarbeit kann jeder Lernort seinen Beitrag laufend überprüfen und optimieren.

Die spezifischen Beiträge der Lernorte können wie folgt zusammengefasst werden:

Der Ausbildungsbetrieb

Im dualen System findet die Bildung in beruflicher Praxis im Lehrbetrieb statt, wo den Lernenden die praktischen Fertigkeiten des Berufs vermittelt werden.

Die Berufsfachschule

Sie vermittelt die schulische Bildung, welche aus dem Unterricht, aus den Berufskenntnissen, der Allgemeinbildung und dem Sport besteht.

Die überbetrieblichen Kurse

Sie dienen der Vermittlung und dem Erwerb grundlegender Fertigkeiten und ergänzen sowohl die Bildung in beruflicher Praxis als auch die schulische Bildung, wo die zu erlernende Berufstätigkeit dies erfordert.

Standortbestimmung

Die revidierten Bildungspläne der Gebäudetechnikberufe EFZ (Lüftungsanlagenbauer/in EFZ, Sanitärinstallateur/in EFZ, Heizungsinstallateur/in EFZ, Spengler/in EFZ, Gebäudetechnikplanerin EFZ) legen fest, dass bei allen Lernenden am Anfang des 2. Semesters eine Standortbestimmung durchgeführt wird. Diese erfolgt unter Einbezug der drei Lernorte (Lehrbetrieb, üK-Zentrum, Berufsschule) und mit Hilfe des Bildungsberichtes. Ist der Ausbildungserfolg des/der Lernenden gefährdet, wird ein Gespräch zur Festlegung von Massnahmen und Zielsetzungen durchgeführt.

Ziel der Standortbestimmung
Ziel der Standortbestimmung ist es, Lernende zu beurteilen, bei welchen ein erfolgreicher Abschluss der beruflichen Grundbildung in Frage gestellt werden muss. Gemeinsam soll unter Einbezug der drei Lernorte, den betroffenen Lernenden, deren gesetzlichen Vertretung und allenfalls der Vertretung des kantonalen Berufsbildungsamtes eine sinnvolle Lösung gefunden werden.

Ablauf und Administration
Die Standortbestimmung wird durch die Koordinationsstelle BBK GN durchgeführt. Sie wird automatisch ausgelöst. Im Merkblatt ist der Ablauf ersichtlich.

Neue BiVo

Untenstehend können Sie die neuen Bildungsverordnungen herunterladen:

Neue Lernmedien

Die Lernmedien stehen den Lernenden und den Akteuren an den drei Lernorten (Ausbildungsbetriebe, Überbetriebliche Kurse, Berufsfachschule) zur Verfügung. Auf der Basis des Lernmedienkonzepts wurden die Inhalte durch Fachexperten, Berufsschullehrpersonen und ÜK-Instruktoren entwickelt.

Lehrmittel

Für jeden Lernort gibt es somit einen Lehrordner, der alle erforderlichen Unterlagen für die Ausbildung am jeweiligen Lernort enthält. Der Ordner für die Lernenden ist mit allen Unterlagen für die Ausbildung an allen drei Lernorten ausgestattet. Die Lehrordner sind über alle Berufe einheitlich aufgebaut und enthalten die gleichen, berufsbezogenen Unterlagen. Ressourcen (Fachbücher, Richtlinen, usw.) werden nur noch elektronisch in Form eines Aktivierungscodes für E-Lernmedien mitgegeben.

Lehrmittel bestellen

Die Lehrmittel können im suissetec Shop bestellt werden.

Einen Überblick über die Artikelnummern für die Lehrordner der Berufsbildner, Berufsfachschullehrpersonen und ÜK-Instruktoren finden Sie hier.

NEU ab Lehrbeginn 2024: Die Bestellung der Lernmedien für Lernende läuft ab Lehrbeginn 2024 wieder über den Lehrbetrieb – Info & Bestellübersicht folgt Anfang 2024.

 

 

Neuer BiPla

Untenstehend können Sie die neuen Bildungspläne herunterladen:

Handlungskompetenzen

Der Bildungsplan wird auf Handlungskompetenzen aufgebaut. Handlungskompetenzen sind typische Arbeitssituationen, welche aus der Sicht von allen drei Lernorten betrachtet werden. Daraus ergeben sich Handlungsanleitungen, Praxisaufträge und Lernaufträge.

 

  • Ausbildungsbetrieb: Im Betrieb stehen die Handlungskompetenzen und die Praxisaufträge im Zentrum.
  • Berufsfachschule: Die Berufsfachschulen orientieren sich am Leistungszielkatalog und steuern den Lernprozess mit Hilfe der Lernaufträge.
  • üK: Der überbetriebliche Kurs strukturiert das Lernen mittels der ÜK-Aufträge.

 

QV-Struktur

Grundsätzlich gilt es zu wissen, dass das Qualifikationsverfahren ab dem ersten Tag beginnt. Jede Note hat direkten Einfluss auf den Erfolg oder Misserfolg nach den vier Jahren Lehrzeit. In der Abschlussprüfung (ugs. Qualifikationsverfahren, QV oder LAP genannt) wird geprüft, ob die Lernenden am Ende ihrer Ausbildungszeit die für eine erfolgreiche Berufstätigkeit erforderlichen Handlungskompetenzen erworben haben. Die nachstehende Übersicht zeigt die Qualifikationsbereiche und die zugehörige Gewichtung sowie die Bestimmung zur Rundung der Noten.

Das QV-Ergebnis setzt sich aus drei Qualifikationsbereichen zusammen:

 

1. Praktische Arbeiten als VPA (gewichtet mit 40 %)

  • In diesem Bereich muss mind. Note 4.0 erreicht werden

 

2. Allgemeinbildung (gewichtet mit 20 %)

  • Erfahrungsnoten Fach Allgemeinbildung
  • Vertiefungsarbeit
  • Schlussprüfung

 

3. Erfahrungsnoten (gewichtet mit 40 %)

  • Unterricht Berufskenntnisse (50%)
    (Der ehemalige Bereich «Berufskunde schriftlich (BK)» ist abgeschafft.)
  • Benotete Kompetenznachweise der ÜK’s (50%)